Die Betreuungskosten für Ihr Kind setzen sich aus zwei Beträgen zusammen, die für ein volles Schuljahr (August bis Juli) zu entrichten sind:
1. Betreuungsbeitrag
Seit August 2019 wird ein einkommensabhängiger Betreuungsbeitrag erhoben. Die
bisherige Geschwisterermäßigung (50% für das 2. Kind, 100% ab dem 3. Kind) bleibt
bestehen, auch die Beitragsfreistellung für alle SGB II-Leistungen (Bürgergeld,
Sozialgeld) / SGB XII-Leistungen / Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz / Wohngeld / Kinderzuschlag bleibt unverändert.
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Einkommensstaffelung |
Regelbetreuung |
Verkürzte Betreuung bis 15 Uhr |
| bis 25.000 € | 0 € | 0 € |
| bis 37.000 € | 36 € | 30 € |
| bis 49.000 € | 62 € | 50 € |
| bis 61.000 € | 91 € | 74 € |
| bis 75.000 € | 114 € | 95 € |
| bis 90.000 € | 153 € | 128 € |
| bis 110.000 € | 191 € | 158 € |
| über 110.000 € | 205 € | 170 € |
Die Preise wurden durch die Stadt Minden festgelegt.
Sie gelten für den Offenen Ganztag an allen Mindener Grundschulen.
Bei Bedarf können Sie unsere
- Frühbetreuung ab 7.00 Uhr und / oder
- Spätbetreuung bis 16.30 Uhr
für monatlich jeweils 25 € hinzubuchen.
2. vollwertige Mittagsmahlzeit
Die Mittagsmahlzeit wird in unserer Mensa eingenommen.
Der Monatsbeitrag für das schultägliche Mittagessen beträgt zurzeit 73€. Auch hier
gilt die Beitragsfreistellung für alle Bezieher von SGB II-Leistungen (Bürgergeld,
Sozialgeld) / SGB XII-Leistungen / Asyl-Leistungen / Wohngeld / Kinderzuschlag.
Der Mitgliedsbeitrag
Da wir ein Elternverein sind, freuen wir uns auf Ihre Mitgliedschaft sowie die Beteiligung in der Mitgliederversammlung, den Vorstandssitzungen oder ganz allgemein durch Anregungen und konstruktive Kritik. Alle Mitgliedsbeiträge fließen direkt in schöne Projekte oder Anschaffungen, die wir uns anderenfalls nicht leisten könnten.